Formulare
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
es gibt die Möglichkeit im Rahmen von Bildung und Teilhabe einen Antrag auf Lernförderung zu stellen. Das dazu gehörige Antragsformular auf Lernförderung nach SGB II-XII finden Sie unter folgendem Link:
Füllen Sie bitte die erste Seite des Antrags aus und kommen dann mit dem gesamten Formular zur Schule, damit die Klassenlehrkraft bzw. die Fachlehrkraft ihre Erläuterungen ergänzen kann. Das Formular können Sie ausdrucken, erhalten es aber natürlich auch beim Amt bzw. in unserem Sekretariat.
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
immer wenden sich Familien an uns, die auf Grund einer persönlichen Notwendigkeit eine andere Schule (als die durch die Schulbezirksgrenzen vorgegebene) besuchen müssen. Damit setzt sich §63 des Niedersächsischen Schulgesetzes auseinander.
Lesen Sie sich bitte den folgenden Text bzw. das beigefügte Merkblatt in Ruhe durch und füllen dann den Antrag aus. Diesen Antrag reichen Sie dann bei der für Sie zuständigen Schule ein.
Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne beratend zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Kendzia-Boss
Merkblatt (zu §63) zur Weitergabe an die Erziehungsberechtigten - Grundschule
Beispielhafte Auflistung von Unterlagen, mit denen Sie die Betreuungsnotwendigkeit durch fremde Personen oder im Falle einer zukünftigen oder konkret beabsichtigten Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nachweisen können.
1. Bestätigung des Umfangs der Berufstätigkeit (konkrete tägliche Arbeitszeit) der Erziehungsberechtigten durch
• Arbeitsverträge
• Bestätigung des Arbeitgebers
• bei Selbständigkeit eine wahrheitsgemäße Erklärung über die häusliche Abwesenheit
2. Sie stehen der Arbeitsvermittlung uneingeschränkt zur Verfügung
• Nachweis der Agentur für Arbeit oder anderer Arbeitsvermittlungsstellen
• und konkretisieren Ihre Absicht durch
• Bewerbungsschreiben
• Eingangsbestätigung von Bewerbungsunterlagen bei einem möglichen Arbeitgeber
• Bescheinigung eines zukünftigen Arbeitgebers, dass eine Einstellung erfolgt.
Aus diesen Unterlagen sollte der Umfang der täglichen Arbeitszeit, mindestens jedoch die Angabe, ob eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung angestrebt wird, erkennbar sein.
3. Nachweis der tatsächlichen Betreuung
• abgeschlossener Betreuungsvertrag auch für den Fall der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
• Betreuungsbestätigung
• Nachweis eines Hortplatzes, bzw. Absichtserklärung eines Hortes, das Kind im Falle der Berufstätigkeit aufzunehmen.
Weiterhin ist eine Erklärung notwendig, warum es Ihrem Kind nicht möglich ist, die angegebene Betreuungsstelle von der zuständigen Schule aus aufzusuchen.